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Konsultationsregelung

1. Praxis Zürich: Klingenstrasse 40 (im Hof), 8005 Zürich, 044 272 04 81. Sieben Minuten zu Fuss ab Perron Hauptbahnhof. Mit Tram Nr.4 oder Nr.13 bis Haltestelle Museum für Gestaltung. Parkhaus Sihlquai in unmittelbarer Nähe.
Praxis Luzern: Schädrütistrasse 65, 6006 Luzern, 041 370 68 58. Ab Bahnhof Luzern mit Bus Nr.6 oder Nr.8 Richtung Verkehrshaus bis Haltestelle Brüelstrasse, ab dort mit Bus Nr. 26 bis Haltestelle Hochhüsliweid.
2. Die Dauer, Anzahl und Periodizität der Sprechstunden werden in mündlicher Absprache verbindlich festgelegt.
3. Wird eine Konsultation später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben, werden 50% des Stundenansatzes verrechnet. Wird eine Sprechstunde unentschuldigt nicht besucht, sind 100% des Stundenansatzes fällig.
4. Externe Sprechstunden (ausserhalb der Praxisräumlichkeiten) werden zusätzlich mit der Reisezeit (zum Stundenansatz) belastet. Weitere Spesen wie Kilometerentschädigung, Bahnbillet, Verpflegung werden nicht berechnet.
5. Zu erbringende Gutachten sowie ausserordentliche Sekretariatsarbeiten zugunsten der Klientin / des Klienten werden in Rechnung gestellt.
6. Der Sprechstundenansatz beträgt Fr. 220.-- die 60-Min.-Stunde. Das Honorar ist je nach Dauer einer Konsultation variabel: es bestimmt sich pro rata gemäss erbrachtem Zeitaufwand.
7. Die Leistungen sind in der Regel nicht kassenpflichtig und werden, ohne anderslautende Vereinbarung, jeweils Ende Monat fakturiert. Eine Ausnahme bildet die delegierte Psychotherapie. Auskunft hierüber erhalten Sie im Erstgespräch oder bei Ihrem Hausarzt.
8. Ich arbeite nach treuhänderischen Prinzipien. Sämtliche, im Rahmen der Beratungsbeziehung erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.
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